Verordnungen

Für die logöpädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung von einem Arzt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kinder in vollem Umfang. Für Erwachsene beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten und 10,- € pauschal pro Verordnung. Es besteht auch die Möglichkeit eine Befreiung von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Wenn Sie privat versichert sind, benötigen Sie auch eine Verordnung vom Arzt und schließen einen Behandlungsvertrag mit der Praxis ab. Da die privaten Krankenkassen in unterschiedlichem Maße logopädische Therapie erstatten, rate ich Ihnen, sich vorher bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. An folgende Ärzte können Sie sich wenden, um eine Verordnung (d.h. ein Rezept) für die logopädische Therapie zu bekommen.

  • Ärzte für Allgemeinmedizin (Hausärzte)
  • Kinder- und Jugendärzte
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte
  • Neurologen
  • Pädaudiologen
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
In der Regel bekommen Sie eine Erstverordnung von 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten von Ihrem Arzt, wobei danach weitere Verordnungen ausgestellt werden können.
Termine nach Vereinbarung - alle Kassen und Privat - Hausbesuch nach ärztlicher Verordnung

Weitere Informationen

Team

erfahren - kompetent - zuverlässig

Behandlungsfelder

Kinder - Jugendliche - Erwachsene

Praxis

nah - modern - Patientenparkplätze