Kinder & Jugendliche
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten vollständig – es fällt keine Zuzahlung an.
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Hier erfahren Sie, wie Sie an ein Rezept kommen und welche Kosten entstehen.
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (ein „Rezept“). Diese können unter anderem folgende Ärztinnen und Ärzte ausstellen:
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten vollständig – es fällt keine Zuzahlung an.
Erwachsene tragen einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € pro Verordnung. Eine Befreiung von der Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Auch privat Versicherte benötigen eine ärztliche Verordnung und schließen einen Behandlungsvertrag mit der Praxis. Da private Kassen unterschiedlich erstatten, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung.
In der Regel erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Erstverordnung über mehrere Therapieeinheiten (häufig 10 Einheiten à 45 Minuten). Bei Bedarf können weitere Verordnungen ausgestellt werden. Termine vergeben wir nach Vereinbarung – für alle Kassen und privat. Haus- und Heimbesuche sind nach ärztlicher Verordnung möglich.
Gerne beraten wir Sie persönlich und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.